Düstere Wolken über Unterföhring: In der Zentrale des Mediengiganten ProSiebenSat1 wird aktuell mit Jochen Schweizer gerungen, nicht in Persona, eher symbolisch. Der Sender ist seit 2017 Mehrheitseigentümer von Jochen Schweizer und in der aktuellen Prüfung vor Veröffentlichung der Daten für das Jahr 2022 tauchen knapp 90 Millionen Euro auf, die den Verantwortlichen derzeit Bauchschmerzen bereiten. Die Summe besteht aus dem Wert nicht eingelöster Gutscheine für Jochen Schweizer-Abenteuer. Problem dabei: Unter Umständen werden Gutscheine in Zukunft als Zahlungsmittel gewertet werden, für deren Ausgabe besondere Bedingen gelten. So könnten z.B. Mehrwertsteuer sofort abgeführt werden müssen und ganz sicher würden derart qualifizierte Gutscheine nicht mehr nach 3 Jahren verjähren.
Derzeit werden "kalkulatorische Unklarheiten" aufgeklärt - so wird die Zentrale von ProSiebenSat1 in diesen Tagen zitiert - und das soll mindestens 6 Wochen dauern. Da die Deutsche Börse für DAX- Unternehmen allerdings eine Veröffentlichung von Zahlen innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Geschäftsjahres verlangt, könnte die aufwendige Suche nach geeigneten Problemlösungsstrategien mit erheblichen Folgen einhergehen. So könnte ein temporärer Ausschluss aus dem DAX drohen.
Die grundsätzliche Stimmung im Bundesfinanzministerium wurde bereits durch mehrere BMF-Schreiben zur Thematik Wertgutscheine dokumentiert. Dabei stößt dem Fiskus offenbar auf, dass das sogenannte Verfall-Kalkül mehr oder weniger offiziell zur Unternehmensstrategie von Geschäftsideen gehört, die mit Gutscheinen handeln: Jeder nicht eingelöste Gutschein erhöht den Gewinn.
Für ProSiebenSat1 war der Einstieg in Jochen Schweizers Unternehmen also ein guter Deal, denn mit der Werbemacht des erfolgreichen Senders konnte permanent für solche Gutscheine geworben werden. Nun sieht es wohl so aus, als ob seitens der Steuer- und Finanzbehörden diesem System ein Riegel vorgeschoben werden soll.
Mit erheblichen Konsequenzen. Bilanzpresskonferenzen werden nicht ohne Begründung verschoben.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch steht Unternehmen, die mit Gutscheinen arbeiten, gern als Ansprechpartner zum Thema Zahlungsdiensterecht zur Verfügung.